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(Überarbeitung vom 20.1.2025) - Die EU-Richtlinie NIS 2 schreibt die Mindeststandards für Cybersicherheit von Unternehmen und Organisationen vor sowie die Meldepflicht bei einschlägigen Vorfällen.
Hier ist der optimierte Text mit Fokus auf das Keyword "NIS 2":
Die EU-Richtlinie NIS 2 hätte bis zum 17. Oktober 2024 in Österreich umgesetzt werden müssen. Voraussichtlich wird das nationale Gesetz dazu im Jahr 2025 verabschiedet. Sobald die Richtlinie auch in Österreich umgesetzt ist, wird sie für deutlich mehr Unternehmen gelten als die bisherigen Regelungen unter NIS 1. Es ist daher essenziell, dass Unternehmen prüfen, ob sie von NIS 2 betroffen sind und wie sie die Vorschriften umsetzen können. Detaillierte Informationen finden Sie hier: NIS 2 Ratgeber der WKO.
Für die Timewarp IT Consulting GmbH hat die Erfüllung der NIS 2 Vorgaben oberste Priorität, da wir als verlässlicher Teil der Lieferkette unserer Kunden für Cybersicherheit sorgen möchten.
NIS 2 steht für die zweite Version der EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit. Sie wurde aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und der steigenden Gefahr durch Cyberangriffe eingeführt, die nicht nur Unternehmen, sondern auch die Allgemeinheit betreffen können.
Als Cloud-Provider unterstützt die Timewarp IT Consulting GmbH betroffene Unternehmen aktiv bei der Einhaltung der Kriterien. Gleichzeitig setzen wir die Vorgaben auch in unserer eigenen Organisation um:
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Cloud Security Lösungen.
Dieser optimierte Text stellt sicher, dass "NIS 2" als zentrales Keyword regelmäßig und an strategisch wichtigen Stellen vorkommt, ohne den Lesefluss zu beeinträchtigen.
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